Bis 2019 lag die Umsatzgrenze für den Übergang zur Mehrwertsteuer bei 17.500 €, ab 2020 steigt dieser Betrag auf 22.000 € pro Jahr, wobei zu beachten ist, dass ein Steuerpflichtiger, der im laufenden Jahr einen Umsatz von 50.000 € überschreitet, sich vorab als Mehrwertsteuerzahler anmelden muss.